Kostenübernahme für Hebammenleistungen

Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt: 

  • Geburtsvorbereitungskurse: Die Geburtsvorbereitungskurse (6 Abende à 2 Stunden) werden von der Krankenkasse in vollem Umfang übernommen. Die Gebühr für den Besuch des Partners muss hingegen privat bezahlt werden. Immer mehr Krankenkassen erstatten allerdings mittlerweile den Partnerbeitrag – fragt mal nach!
  • Beratung in der Schwangerschaft
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Akupunktur und Aku-Taping
  • Begleitung im Wochenbett: Bis zu 26 Hausbesuche in den ersten acht Wochen nach der Geburt werden von der Krankenkasse übernommen, in Problemfällen sind auf ärztliche Verordnung hin zusätzliche Besuche möglich. Wenn  Stillschwierigkeiten nach dem Wochenbett  auftreten bzw. wenn du abstillen oder Beikost geben möchtest, werden auch weitere Kontakte mit eurer Hebamme von der Krankenkasse übernommen.
  • Rückbildungskurse:diese werden im Wunderwerk angeboten aber von der tollen Beckenbodentrainerin Janine von Laufmamalauf Kirchheim durchgeführt und mit euch privat aberechnet. Die Rechnung kann hinterher bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die Rückerstattung ist in den meisten Fällen möglich.

 

 

Wenn du privat krankenversichert bist, ist die jeweilige Kostenübernahme von deinem Versicherungsvertrag abhängig.

 

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